Ärger mit dem Schlüsseldienst? So können Sie ihn vermeiden!

Ärger mit dem Schlüsseldienst vermeiden

Viele Schwarze Schafe in der Branche

Es kann jedem einmal passieren: Man verlässt die eigene Wohnung oder das eigene Haus, ohne den Schlüssel mitzunehmen – und prompt fällt die Tür ins Schloss. Oder der Schlüssel ist Ihnen in der Bahn oder im Bus, beim Shoppen oder bei einem Sportereignis verloren gegangen. Sollten Sie sich vergeblich bemüht haben, Ihren Schlüssel wiederzuerlangen, oder sehen Sie dafür von vornherein keine Chance, so kommt der professionelle Schlüsseldienst ins Spiel. Aufgrund seiner Erfahrungen und seiner Kompetenz gelingt es ihm in den meisten Fällen, Sie „im Handumdrehen“ aus der misslichen Lage zu befreien. Wenn er ehrlich ist, ist die ganze Angelegenheit bald vergessen. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein und er gehört zu den verhältnismäßig vielen Abzockern in dieser Branche, kann es ins Geld gehen – und der Ärger reißt nicht ab. Eine Reihe von unseriösen Aufsperrdiensten mussten sich bereits vor Gericht verantworten.

Wir wollen Sie darüber aufklären, worauf Sie achten müssen, wenn Sie die Hilfe eines Schlüsseldienstes in Anspruch nehmen wollen. Diese Tipps und Ratschläge ermöglichen es Ihnen, von vornherein Verdruss und unnötige Kosten zu vermeiden.

Verschwiegene Zusatzbeträge erhöhen die Rechnung

Trotz der Notlage, in der Sie sich befinden, sollten Sie unbedingt einen kühlen Kopf bewahren und sich eingehend über die Preisgestaltung der Schlüsseldienste informieren – mit besonderem Augenmerk auf Wochenend- und Nachtzuschläge. Denn durch die Erhebung von Zusatzbeträgen, die das Unternehmen wohlweislich verschwiegen hat, können die Kosten erheblich in die Höhe schnellen. Das Beste ist es, bereits vor der telefonischen Auftragsvergabe, in Gegenwart von Zeugen, einen Komplettpreis festzulegen. Das erfordert von Ihnen allerdings eine exakte Schilderung der örtlichen Situation, damit der Aufsperrdienst eine möglichst konkrete Preisgestaltung vornehmen kann.

Wie verhält es sich mit den Fahrkosten?

Bei der Kontaktaufnahme mit einem Schlüsseldienst ist nicht nur die Preisfrage für die Türöffnung ein entscheidender Faktor, sondern ebenso der Standort der Firma. Denn wenn Sie einen ortsansässigen Schlüsseldienst in Hamburg oder einer anderen deutschen Großstadt beauftragen, wirkt sich dies positiv auf Ihr Budget aus, da Sie dann nur die Kosten für die An- und Abfahrt zahlen müssen. Dies gilt bereits, wenn Sie diesen unter der örtlichen Vorwahl erreichen. Auch bei der Suche eines geeigneten Services im weltweiten Netz sollte man sein Augenmerk auf örtliche Anbieter richten. Sie sind auf der Trefferliste eher unten angesiedelt, während die großen Unternehmen durch Anzeigenkauf im oberen Teil erscheinen.

Nur vereinbarte und korrekt ausgeführte Arbeiten bezahlen

Wenn Sie quasi an der Haustür auf den Schlüsseldienst treffen, lesen Sie sich bitte genau das vorgefertigte Auftragsformular durch und streichen Sie nicht gewünschte oder vereinbarte Abschnitte, bevor Sie es signieren. So ist es ratsam, den Leistungsumfang auf das Öffnen der verschlossenen Tür zu beschränken und auf keinen Fall das Schloss auszutauschen: Dies ist meistens unnötig. Greift der Schlüsseldienst zu unlauteren Methoden und setzt sie unter Druck, so stellt dies ein Fall von strafrechtlich relevanter Nötigung dar: Dann zögern Sie nicht lange und schalten Sie die Polizei ein. Grundsätzlich gilt, dass man eine Rechnung nur nach korrekter Ausführung der vereinbarten Arbeiten vollständig begleichen sollte. Kunden, denen eine auffällig hohe Rechnung ins Haus schneit, ist anzuraten, eine Anzahlung unter Vorbehalt zu tätigen oder die Bezahlung nach eingehender Prüfung der Rechnung in Aussicht zu stellen.

Bearbeitungsgebühren sind unzulässig

Wenn ein Kunde nicht ausreichend Bargeld im Hause hat, um die Kosten zu begleichen, kann er auf eine Zahlung per Rechnung bestehen. Grundfalsch wäre es, mit dem Handwerker einen Geldautomaten aufzusuchen. Bearbeitungs- oder Buchungsgebühren darf der Schlüsseldienst in einem solchen Fall – laut Gerichtsbeschluss – nicht erheben. Ebenso wenig Zuschläge für Leistungen, die während üblicher Beschäftigungszeiten erbracht wurden. Fordert der Aufsperrdienst Sofort- oder Bereitstellungszuschläge von Ihnen oder möchte er Sie für Spezialwerkzeuge zur Kasse bitten, so können Sie dies getrost ignorieren: Das ist ihm laut Amtsgericht Frankfurt am Main nicht erlaubt.

Was tun, wenn die Türöffnung verweigert wird?

Schlüsseldienste können das Öffnen der Tür ablehnen, wenn der Ausgesperrte nicht eindeutig dokumentieren kann, dass er der Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist. In einem solchen Fall sprechen Sie am besten bei Ihrem Nachbarn vor, der im Idealfall Ihre Identität bestätigen kann. Eine weitere Möglichkeit ist, dem Aufsperrdienst zu offerieren, die entsprechenden Papiere nach der Türöffnung vorzulegen. Geht er nicht darauf ein, rufen Sie die Polizei an. Diese kann Ihnen durch einen Blick ins Melderegister aus der misslichen Situation helfen. Vielleicht sollten Sie sich dazu entschließen, Nachbarn oder Freundeten, die in der Nähe wohnen, einen Zweitschlüssel anzuvertrauen. So brauchen Sie normalerweise keinen Schlüsseldienst, wenn Sie sich einmal ausgesperrt haben.

Die Türöffnung ist steuerlich absetzbar

Kunden eines Schlüsseldienstes freut es sicherlich, zu hören, dass ihre Kosten für das Öffnen einer Tür steuerlich absetzbar sind: Dies hat das Bundesfinanzministerium ausdrücklich bestätigt. Steuerlich geltend gemacht werden können jedoch lediglich die Arbeits- und Anfahrtskosten. Für die Anerkennung durch das Finanzamt benötigen Sie eine Rechnung. Die Zahlung muss auf das Firmenkonto erfolgen.

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