Baukindergeld: Wie Familien die Förderung nutzen können

Mit dem Baukindergeld langfristig sparen
Baukindergeld - Staatliche Förderung von Familien mit Kindern | © stockunlimited.com

Seit September 2018 gibt es in Deutschland eine neue Fördermöglichkeit für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie: das Baukindergeld. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weist das Baukindergeld einige Besonderheiten auf. Doch welche sind das? Und was ist bei der Beantragung zu beachten?

Baukindergeld: Was steckt dahinter?

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Menschen, die sich eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen möchten. Dabei richtet sich die Förderung speziell an Familien, was auch schon die Konstruktion verrät:

  • Die Förderung beträgt 1.200 Euro pro Kind im Jahr
  • Die Förderdauer beträgt 10 Jahre

Somit können Familien in einem Zeitraum von 10 Jahren einen Betrag von 12.000 Euro pro Kind erhalten. Die Förderung gilt dabei auch für Alleinerziehende. Kinderlose Paare gehen jedoch leer aus.

Offenbar hat die Regierung mit dieser Förderform einen Nerv getroffen, denn Ende August 2019 war bereits ein Drittel von insgesamt knapp 10 Milliarden Euro Baukindergeld zugesagt.

Welche Voraussetzungen müssen für das Baukindergeld erfüllt werden?

Die nötigen Voraussetzungen für eine Förderung durch das Baukindergeld sind einfach zu verstehen, sorgen aber durchaus für Einschränkungen. So können nur Familien mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen – hier handelt es sich um das sogenannte zu versteuernde Einkommen – von maximal 75.000 Euro (pro Kind steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro) das Baukindergeld beantragen.

Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Förderung gilt nur für die erste eigene Immobilie
  • Die Immobilie muss von der Familie bewohnt werden

Für die Förderung werden zudem nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind und darüber hinaus mit im Haushalt der Familie leben. Sollte dies zutreffen, wird die Förderung allerdings über den gesamten Zeitraum ausgezahlt, auch wenn das Kind zwischenzeitlich das 18. Lebensjahr vollendet.

Daraus ergeben sich zudem zahlreiche Fälle, in denen eine Förderung nicht infrage kommt:

  • Die Familie verfügt bereits über eine Wohnimmobilie
  • Eine Modernisierung kann nicht gefördert werden
  • Immobilien von Eltern oder Großeltern eines Antragstellers werden ebenfalls nicht gefördert
  • Die Förderung eines Nebenwohnsitzes ist ausgeschlossen
  • Ferienwohnungen sind ebenfalls nicht förderfähig

Baukindergeld beantragen – was ist dabei zu beachten?

Das Baukindergeld wird im Vergleich zu anderen Förderprogrammen nicht schon vor dem Kauf oder Bau eines Hauses beantragt, sondern erst nach Einzug in die eigenen vier Wände. Das Ganze läuft also folgendermaßen ab:

  1. Kauf und Finanzierung der Immobilie
  2. Einzug in die Immobilie
  3. Antrag auf Baukindergeld innerhalb von 6 Monaten nach Einzug

Achtung: Natürlich kommt oft die Frage auf, ob sich das Baukindergeld schwanger beantragen lässt. Dies ist jedoch nicht sinnvoll, da für die Förderung nur Kinder berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des Antrags bereits geboren sind. Hier empfiehlt es sich, bei einer Schwangerschaft die Frist nach dem Einzug bei Bedarf auch voll auszunutzen. Schließlich haben Interessenten nach dem Einzug bis zu 6 Monate Zeit, den Antrag für das Baukindergeld einzureichen.

Wie lässt sich das Baukindergeld nutzen?

Da die Beantragung und Auszahlung des Baukindergeldes erst nach Einzug in eine Immobilie erfolgen, kann es nicht bereits zur Baufinanzierung genutzt werden. Die Förderung hat somit also keinerlei Einfluss darauf, ob die Bank den Kreditnehmern tatsächlich ein Baudarlehen einräumt.

Trotzdem lassen sich die Förderbeträge sinnvoll nutzen. Hier kommt die Möglichkeit kostenfreier Sondertilgungen ins Spiel. Sehr viele Baufinanzierungen sind heute bereits mit entsprechenden Optionen ausgestattet. Ist dies nicht der Fall, sollten Familien dies bei den Vertragsverhandlungen mit der Bank ansprechen und kostenlose Sondertilgungen in Höhe von 5-10% der Restsumme pro Jahr in den Vertrag aufnehmen lassen. Dies bringt eventuell einen kleinen Zinsaufschlag mit sich, jedoch wiegt die Einsparung durch die Sondertilgung dies locker wieder auf.

Wer beispielsweise einen Baukredit über 200.000 Euro zu einem Zinssatz von 2% pro Jahr sowie einer anfänglichen Tilgung von 2% aufnimmt und 10 Jahre lang jährlich 2.400 Euro (Förderung für zwei Kinder) als Sondertilgung entrichtet, spart in 10 Jahren 2.302 Euro an Zinsen und senkt seine Restschuld um insgesamt 26.302 Euro.

Baukindergeld: Eine lukrative Zusatzförderung

Unter dem Strich lässt sich festhalten, dass das Baukindergeld eine lukrative Förderung für Familien ist, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten. Hierbei gilt: Je mehr Kinder die Familie hat, desto höher fällt auch die Förderung aus. Auch wenn sich das Geld nicht im Vorhinein für die Baufinanzierung nutzen lässt, können Förderberechtigte dieses später als wirksame Sondertilgung einsetzen. Wer also alle Voraussetzungen erfüllt, sollte sich diese Chance nicht entgehen lassen.

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