Elektrofahrzeuge online zulassen: Dank i-Kfz einfach möglich

i-kkz Zulassung

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz beschreitet in naher Zukunft ein neues Level. Nach den Stufen 1 (Außerbetriebsetzung) und 2 (Wiederzulassung) soll Ende 2019 der Rollout von Stufe 3 (Neuzulassung) erfolgen. Das Ziel der Bundesregierung: Egal ob konventioneller Verbrenner oder E-Auto – Bürger sollen alle Prozesse rund um die Fahrzeugzulassung im Internet erledigen können. Die wichtigsten Infos rund um E-Mobilität im Kontext von i-Kfz liest du hier.

E-Mobilität und i-Kfz:

  • Auch E-Autos können internetbasiert an-, ab- und umgemeldet werden
  • Momentan möglich: Abmeldung und Wiederzulassung
  • Ab Ende 2019: Neuzulassung von Elektrofahrzeugen via Internet

E-Auto und konventioneller Verbrenner – was sind die Unterschiede?

Die meisten Autos, die momentan auf Deutschlands Straßen fahren, sind Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das bedeutet, dass der Fahrer Benzin oder Diesel tanken muss. Dieser Kraftstoff wird im Motor verbrannt und treibt so das Fahrzeug an. Seit einigen Jahren haben jedoch Elektro- und Hybridfahrzeuge deutlich an Beliebtheit gewonnen.

Elektroautos verfügen über einen Elektromotor, der über eine Batterie betrieben wird. Diese lässt sich über ein Kabel an speziellen E-Tankstellen aufladen. Hybridfahrzeuge sind eine Mischung aus beiden genannten Fahrzeugtypen. Sie verfügen einerseits über einen Verbrennungsmotor, können aber andererseits auch elektrisch angetrieben werden. Um als E-Fahrzeug zu gelten, ist es notwendig, dass das Hybridauto mindestens 40 Kilometer rein elektrisch zurücklegen kann.

Sobald ein E-Auto oder ein Wagen mit Hybridantrieb bzw. Brennstoffzellenantrieb bestimmte Kriterien erfüllt, die im Elektromobilitätsgesetz festgelegt sind, ist der Halter berechtigt, ein E-Kennzeichen auf dem Fahrzeug zu führen. Mit dem E-Kennzeichen, das an dem Buchstaben „E“ hinter der Zahlenkombi erkennbar ist, sind verschiedene Privilegien verbunden.

Mit einem E-Kennzeichen darf man zum Beispiel in einigen Städten auf der Busspur fahren. Andere Orte erlauben Autos mit E-Schildern das kostenlose Parken. Wichtig zu wissen ist, dass die Vorteile des E-Kennzeichens je nach Stadt abweichen können. Es ergibt also Sinn, sich vorab zu informieren, was mit E-Schild gestattet ist und was nicht.

Kann man E-Autos ebenfalls online abmelden und zulassen?

Generell gilt: Die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz macht keinen Unterschied zwischen einem E-Auto oder einem herkömmlichen Auto. Wer also ein Fahrzeug mit E-Kennzeichen fährt, kann die Onlinedienste ebenso nutzen wie die Halter eines Lkw, eines Motorrads oder eines Autos mit ganz normalem Verbrennungsmotor.

Seit 1. Januar 2015 ist es möglich, das eigene Fahrzeug im Internet außer Betrieb zu setzen. Seit Oktober 2017 kann man ein- und dasselbe Fahrzeug online abmelden und im Internet auch wieder zulassen. Das geht allerdings nur, wenn die Zulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk erfolgt. Das Besondere: Hat der Fahrzeughalter vorher online ein Kennzeichen reserviert, beispielsweise bei kennzeichenking.de, kann er das Fahrzeug im Internet gleich auf das entsprechende Wunschkennzeichen zulassen.

Ende 2019 soll es dann schließlich möglich sein, alle Neuzulassungen und sogar Umschreibungen über i-Kfz abzuwickeln, sodass es nicht mehr notwendig ist, die Zulassungsstelle aufzusuchen. Das spart bares Geld und natürlich auch Zeit und Nerven.

Digitaler Behördengang: i-Kfz macht‘s möglich

Deutschland zieht nach: Sobald i-Kfz gegen Ende des Jahres flächendeckend auch mit der Stufe 3 eingeführt ist, können sich Privatpersonen den Behördengang schenken. Wie die Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur darlegt, ist es möglich, direkt nach dem Erhalt der Zulassungsplakette loszufahren. Diese wird von der Zulassungsstelle versendet, sobald der Online-Antrag auf Zulassung in der Zulassungsstelle geprüft wurde.

Als Nächstes steht dann die Stufe 4 von i-Kfz auf dem Plan. Das Ziel: Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen sollen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen können. Bis wann diese Realisierung angegangen wird, steht aktuell jedoch noch nicht fest. Fakt ist: Die deutsche Behördenlandschaft wird endlich digitaler, was viele Vorteile für die Bürger mit sich bringt!

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