Zurzeit werden Pedelecs und E-Bikes immer beliebter. Wir können beobachten, dass besonders Senioren, aber auch Mountainbiker, E-bikes und Pedelecs kaufen. Nach Zahlen des Zweirad-Industrie-Verbandes wurden in 2017 über 700.000 dieser Fahrräder in Deutschland verkauft. Ein Wachstum von ca. 20% zum Vorjahr. E-Bikes und Pedelecs sind beides Fahrradarten, die zusätzliche Elektromotoren haben. Diese sind zur Unterstützung der Fahrradfahrer in die Bikes eingebaut.
E-Bike und Pedelec sind nicht identisch
E-Bike und Pedelec können gut differenziert werden. Formal gibt es einige Unterschiede:
Ein Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Das Pedelec ist als ein Fahrrad definiert, das den Fahrer mit dem E-Motor unterstützt. Der E-Motor unterstützt die menschliche Muskelkraft in verschiedener Intensität. Dies geschieht allerdings nur dann, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Benutzt der Fahrer die Pedale nicht, so ist auch der Motor nicht aktiv. Mit dem Pedelec kann sich der Fahrer also nicht fortbewegen, ohne in die Pedale zu treten.
Das E-Bike fährt auch ohne Muskelkraft
Auch für das Pedelec wird in der Praxis oft ebenfalls der Begriff E-Bike verwendet, was aber genau genommen nicht korrekt ist. Der Begriff E-Bike steht formal für ein Elektrofahrrad, das sich auch dann fortbewegen kann, wenn der Fahrer die Pedale nicht benutzt. Der Elektromotor lässt sich über einen Griff aktivieren und in seiner Drehzahl regulieren. Der Fahrer muss also beim Fahren eines E-Bikes zumindest sein Gleichgewicht halten. Das E-Bike ist mit dieser Funktion vergleichbar mit einem Mofa oder Moped.
Rechtliche Bestimmungen zum E-Bike
Rechtlich in Deutschland geregelt sind wie so vieles tatsächlich auch die Begriffe E-Bike und Pedelec. Ein E-Bike fällt in die Kategorie Leichtmofa und darf daher erst ab einem Alter von 15 Jahren und mit einem Mofa Führerschein oder später mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden. Außerdem muss das E-Bike zwingend ein Kennzeichen besitzen, wie dies ja auch beim Mofa der Fall ist. Die Motorleistung ist auf 500 Watt beschränkt. Eine Helmpflicht besteht nur dann, sofern das E-Bike Höchstgeschwindigkeiten von über 20 Kilometern pro Stunde per Motor Kraft zulässt. Wir empfehlen aber, den Helm immer bei der Benutzung zu tragen.
E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde fallen unter die Bezeichnung Kleinkrafträder. Die Fahrer benötigen daher einen Führerschein der Klasse M und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Helmpflicht besteht bei diesen Fahrzeugen ebenfalls, ebenso muss ein Versicherungskennzeichen an das Fahrzeug angebracht werden.
Rechtliche Bestimmungen zum Pedelec
Bei einem Pedelec ist es so, dass die Unterstützung durch den Motor maximal bei 250 Watt betragen darf. Die Geschwindigkeit ist auf maximal 25 Kilometern pro Stunde begrenzt. Zurückzuführen sind diese maximalen Werte auf rechtliche Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Ein Pedelec ist rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt.
Somit besteht für einen Pedelec Fahrer und das Pedelec keine Pflicht zum Abschluss einer Versicherung.
Außerdem lässt sich an einem solchen Pedelec auch ein Fahrradanhänger anbringen, um beispielsweise Kinder zu transportieren. Übrigens dürfen hier Kinder mit einem Alter von bis zu sieben Jahren auf dem Kindersitzt mitgenommen werden. Wenn vorhanden muss der Fahrer eines Pedelecs auch den Radweg benutzen. Und wie zu beobachten ist, werden ja immer mehr Radwege gebaut.
Das S-Pedelec
Als sogenannten S-Pedelecs werden mit Motoren, die eine Leistung von bis zu 500 Watt haben, bezeichnet. Der Motor ist erst ab 45 Kilometern pro Stunde gedrosselt. Allerdings handelt es sich hier rechtlich gesehen um Kleinkrafträder. Folglich müssen diese Fahrzeuge auch ein Versicherungskennzeichen besitzen und man benötigt einen Führerschein. Auf jeden Fall besteht eine Helmpflicht für die Fahrer von S-Pedelecs.
Radwege dürfen übrigens nicht benutzt werden, Kindersitze oder Anhänger ebenfalls nicht.
Vor und Nachteile beider Fahrzeugarten
In der Praxis verschwimmen diese Unterscheidungen und insbesondere was den Versicherungsschutz betrifft sollten sie sich vergewissern, was Sie für ein Fahrzeug kaufen. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf, ob das Wunschfahrrad rechtlich als E-Bike oder Pedelec eingestuft wird. Es ist wichtig um zu wissen, ob es einen Versicherungsschutz benötigt oder ob die in Deutschland notwendigen Drosselungen der Motorleistung und der Geschwindigkeit am Fahrzeug angebracht sind und somit der Versicherungsschutz entfällt. Es ist übrigens auch möglich E-Bikes zu drosseln und damit den Versicherungsschutz nicht erforderlich zu machen.
E-Bikes sind in der Regel preislich günstiger als Pedelecs da sie einfach international mehr verbreitet sind und in größeren Stückzahlen hergestellt werden. Sie sind ja auch das bequemere Fahrzeug, da sie sich auch ohne Muskelunterstützung bewegen lassen. Der preisbewusste Käufer hingegen ist mit einem E-Bike durchaus gut beraten. Das Pedelec muss kein Versicherungskennzeichen besitzen und braucht nicht angemeldet zu werden.
Weiterführende Information finden Sie auf der Seite des ZIV.
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