Wer einen Oldtimer oder ein Fahrzeug fährt, dessen Erstzulassung mehr als 30 Jahre zurückliegt, kann mit einem H-Kennzeichen von zahlreichen Vorteilen profitieren. Seit Neuestem lässt sich das sogenannte Oldtimer-Kennzeichen nicht nur in der Zulassungsstelle vor Ort, sondern auch im Internet beantragen. Wie die Neuzulassung und die Außerbetriebsetzung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen funktionieren, lesen Sie hier.
Auf den Punkt gebracht:
- i-Kfz macht die Neuzulassung, Abmeldung und Ummeldung online möglich
- Voraussetzung: Ausweis mit elektronischer Ausweisfunktion
- Vorteile: Spart Zeit, Geld und Nerven
H-Kennzeichen: Spezielle Nummernschilder für Oldtimer
Sogenannte H-Kennzeichen sind spezifische Fahrzeugkennzeichen, die Fahrern von Oldtimern besondere Vorteile ermöglichen. Wer seinen Wagen mit einem Oldtimer-Kennzeichen zulässt, genießt einen vergünstigten Kfz-Steuersatz. Dieser beläuft sich auf 191,73 Euro für Autos und 46,02 Euro für Motorräder. Gleichzeitig sind Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen nicht an Durchfahrtseinschränkungen gebunden. Das bedeutet: Auch wenn ein alter Käfer beispielsweise eine schlechte Abgasklasse aufweist, darf er in Münchens Innenstadt trotz Umweltzone fahren.
Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, muss das Fahrzeug jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. Damit ein Wagen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ gilt, benötigt er eine nachvollziehbare Fahrzeughistorie. Des Weiteren müssen mindestens 90 Prozent der Bauteile Originalbauteile sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Fahrzeughalter ein Oldtimer-Gutachten beantragen, mit dem er seinen Wagen mit H-Kennzeichen zulassen kann.
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz: Was ist das?
Die Zulassung muss heutzutage nicht mehr in der Behörde vor Ort gemacht werden. Denn: Dank der internetbasierten Fahrzeugzulassung können Fahrzeughalter Ihren Wagen nun auch online zulassen. Die Außerbetriebsetzung – die sogenannte Stufe 1 von i-Kfz – ist sogar schon seit dem 01. Januar 2015 möglich.
Um den eigenen Wagen via Internet abmelden zu können, sind jedoch einige Dinge von Relevanz. Zunächst ist es notwendig, dass der Fahrzeughalter sich digital ausweisen kann. Dafür braucht er den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Ausweistitel mit elektronischer Ausweisfunktion. Auch wenn man kein Wunschkennzeichen reservieren möchte, ist es notwendig, sich über den Browser auf die Plattform der zuständigen Zulassungsstelle einzuloggen.
Die Außerbetriebsetzung im Internet erfolgt dann über die Eingabe in der Maske. Dort wird das Kfz-Kennzeichen sowie ggf. die Fahrzeugidentifikationsnummer abgefragt. Notwendig ist auch der Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, den man für die Abmeldung freirubbeln muss. Entwertet wird das Nummernschild schließlich, indem man die Verdeckung der Stempelplakette vom Schild abzieht. Auch darunter befindet sich ein Code, den man zur Abmeldung eingeben muss.
Sobald diese Abdeckung entfernt ist, darf der Wagen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen! Möchte man dasselbe Schild später wiederverwenden, kann man im selben Schritt auch das Kennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren.Dann nur noch Antrag online absenden und über das e-Payment-System bezahlen. Wie genau das Zahlungsmittel aussieht, hängt von der jeweiligen Zulassungsbehörde ab.
Neuzulassung via i-Kfz: Auch das geht
Möchte man seinen Wagen neu zulassen, ist dies über i-Kfzebenfalls möglich. Auch hier muss sich der Fahrzeughalter wieder in das Portal der Zulassungsstelle einloggen. Notwendig sind für die Neuzulassung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit entsprechenden Sicherheitscodes
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel
Genauere Informationen zur Neuzulassung von Oldtimern mit i-Kfz liegen vonseiten des Kraftfahrt-Bundesamts oder der Bundesregierung noch nicht vor. An dieser Stelle lässt sich nur vermuten, dass das Oldtimer-Gutachten ebenfalls zentral in einer Datenbank hinterlegt werden muss. Denn nur so kann die Behörde bei der Bearbeitung des Antrags sichergehen, dass das Fahrzeug auch wirklich als Oldtimer eingestuft wird und somit berechtigt ist, ein H-Kennzeichen zu führen.
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