
Stellen Sie sich vor, Sie stehen pünktlich am Gate, Ihre Taschen sind gepackt und der Check-in ist erledigt. Doch plötzlich erhalten Sie die Nachricht: „Sie können nicht mitfliegen.“ Eine Nichtbeförderung kann aus verschiedenen Gründen eintreten, wie etwa einer Überbuchung des Fluges, technischen Problemen oder anderen betrieblichen Herausforderungen. Diese Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch erhebliche persönliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Doch zum Glück schützt die EU-Verordnung 261/2004 Ihre Rechte als Passagier. Selbst bei Nichtbeförderung stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen zu. Über Plattformen wie Flightright können Sie Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durchsetzen.
Was bedeutet „Nichtbeförderung“?
Der Begriff „Nichtbeförderung“ umfasst Fälle, in denen Passagiere gegen ihren Willen nicht an Bord ihres gebuchten Fluges gehen dürfen. Meistens liegt das an einer Überbuchung, einer Praxis, bei der Fluggesellschaften mehr Tickets verkaufen, als tatsächlich Sitzplätze im Flugzeug verfügbar sind.
Neben Überbuchungen können auch andere Gründe zu einer Nichtbeförderung führen:
- Technische Probleme: Die Airline reduziert die Kapazität oder streicht Passagiere von der Liste.
- Flugzeugwechsel: Ein kleineres Flugzeug wird eingesetzt, wodurch weniger Sitzplätze zur Verfügung stehen.
- Fehlverhalten der Airline: Beispielsweise eine falsche Priorisierung beim Boarding.
Ihre Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Passagieren, wenn Flüge verspätet sind, annulliert werden oder Passagiere nicht befördert werden. Im Fall einer Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf:
- Betreuungsleistungen:
Während Sie auf den nächsten Flug warten, muss die Airline Ihnen Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung anbieten. - Alternative Beförderung oder Erstattung:
Die Airline muss Ihnen eine alternative Beförderung anbieten oder den Ticketpreis erstatten. - Entschädigungszahlungen:
Je nach Flugstrecke können Sie eine pauschale Entschädigung zwischen 250 € und 600 € fordern:
- 250 € für Flüge bis 1.500 km
- 400 € für Flüge innerhalb der EU oder zwischen 1.500 km und 3.500 km
- 600 € für Flüge über 3.500 km
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Ihr Entschädigungsanspruch besteht, wenn:
- Sie pünktlich am Gate erschienen sind.
- Ihre Buchung bestätigt wurde.
- Sie gegen Ihren Willen nicht befördert wurden.
Ausnahmen: Die Airline ist nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen, wenn die Nichtbeförderung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, etwa:
- Extreme Wetterbedingungen
- Sicherheitsrisiken
- Politische Unruhen
Eine Überbuchung zählt allerdings nicht als außergewöhnlicher Umstand, weshalb Airlines in diesen Fällen fast immer zahlungspflichtig sind.
Warum Nichtbeförderung so häufig vorkommt
Überbuchungen sind eine strategische Entscheidung der Airlines, da viele Passagiere ihre Flüge nicht antreten. Diese Praxis birgt jedoch das Risiko, zahlende Kunden vor den Kopf zu stoßen. Obwohl Fluggesellschaften verpflichtet sind, Alternativen oder Entschädigungen anzubieten, versuchen sie oft, Kosten zu vermeiden.
Ein weiterer Grund für Nichtbeförderungen ist die mangelnde Transparenz im Management von Flugkapazitäten. Dies zeigt, wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen und entschlossen zu handeln.
Wie Legal-Tech-Services Ihre Rechte stärken
Dank moderner Verbraucherportale wie Flightright ist es heute einfacher denn je, seine Ansprüche geltend zu machen. Diese Plattformen bieten klare Vorteile:
- Zeiteinsparung: Sie übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Airline.
- Kostenlose Prüfung: Ihr Fall wird kostenlos geprüft, bevor eine Forderung gestellt wird.
- Erfolgsbasierte Vergütung: Provisionen fallen oft nur im Erfolgsfall an.
Die Digitalisierung ermöglicht es Verbrauchern, auch gegen große Airlines effektiv vorzugehen, ohne dabei auf teure Anwaltskosten angewiesen zu sein.
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