Wenn Sie verurteilt werden, können Sie gegen die Verurteilung Berufung einlegen. Sie können keine Berufung gegen ein Urteil einlegen, wenn Sie freigesprochen wurden, auch wenn Sie mit den Gründen nicht einverstanden sind. Das Gericht muss Sie über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe informieren. Es gibt zwei Formen der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts: die Berufung, bei der es sich um eine Berufung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen handelt, und die Revision (keine erneute Tatsachenverhandlung), bei der es sich nur um eine Berufung aus rechtlichen Gründen handelt. Im Falle eines Urteils eines nationalen Gerichts (Landgericht) ist nur die letztgenannte Form der Berufung zulässig.
Kann ich gegen das Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung können Sie oder Ihr Anwalt im Prozessprotokoll angeben, dass Sie Berufung einlegen wollen. Sie können auch innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Urteils Einspruch einlegen. Sie können die Anfechtung schriftlich oder durch eine förmliche Erklärung zu Protokoll bei der Gerichtskanzlei einreichen. Sie können gegen ein Urteil Berufung einlegen, auch wenn dem Urteil eine gütliche Einigung vorausgegangen ist.
Sie können gegen die Verurteilung als Ganzes oder gegen den Teil, der sich auf das Urteil bezieht, Berufung einlegen. Wenn Sie einen Einspruch einlegen, müssen Sie ihn nicht begründen.
Wenn Sie eine Revision einlegen, müssen Sie diese spätestens innerhalb eines Monats nach dem Datum, an dem Ihnen die Urteilsgründe zugestellt wurden, begründen. Dazu benötigen Sie einen Rechtsanwalt für die Revision, denn Sie sind nicht berechtigt, die Begründung der Revision selbst zu verfassen.
Was geschieht nach der Einlegung einer Berufung oder Revision?
Die Einlegung eines Rechtsmittels( Berufung oder Revision) setzt die Vollstreckung des Urteils aus. Das bedeutet, dass Sie das Bußgeld vorerst nicht zahlen oder die Strafe verbüßen müssen. Wenn Sie jedoch in Untersuchungshaft sind, werden Sie nicht freigelassen.
Für die Prüfung eines Einspruchs gibt es keine bestimmte Frist. Es besteht jedoch die allgemeine Anforderung, dass das Strafverfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werden sollte.
Im Falle einer Berufung führt das zuständige nationale Gericht (Landgericht) eine neue Verhandlung durch. Es liegt im Ermessen des Gerichts zu entscheiden, welche Beweise es als relevant für den Fall erachtet. Es kann die gleichen Beweise wie das erstinstanzliche Gericht berücksichtigen. Sie kann auch andere Beweise verlangen. Sie können auch neue Beweise anfordern.
Im Falle einer Revision werden keine neuen Beweise vorgelegt. Das Gericht prüft nur, ob das Urteil und das Verfahren, das zu dem Urteil geführt hat, Rechtsmängel aufwiesen.
Wie läuft die Berufungsanhörung ab?
Im Falle einer Berufung vor dem nationalen Gericht folgt die Anhörung demselben Ablauf wie die Anhörung vor dem Amtsgericht. Das Gericht erlässt sein eigenes Urteil. Das Verfahren ist nur im Falle einer Berufung gegen das Urteil anders. Dann nimmt das Gericht nur Beweise auf, die für die Verurteilung relevant sind, z.B. über Ihre Motive und persönlichen Umstände.
Im Falle einer Revision kann das Urteil ohne mündliche Verhandlung gefällt werden.
Was geschieht, wenn die Berufung/Revision angenommen/abgelehnt wird?
Wenn Sie Berufung oder Revision eingelegt haben und dieser stattgegeben wird, werden Sie freigesprochen oder Ihre Strafe wird reduziert. Wenn Sie nicht freigesprochen wurden, können Sie eine Überprüfung des Urteils in der Berufung beantragen.
Wenn Ihre Revision gegen das Urteil angenommen wurde, gibt es zwei Möglichkeiten für das weitere Verfahren: In bestimmten Situationen kann das Revisionsgericht selbst über den Fall entscheiden, es kann Sie zum Beispiel freisprechen. In anderen Fällen hingegen hebt das Gericht, das die Urteilsüberprüfung durchführt, das verhängte Urteil auf und verweist den Fall zur Neuverhandlung an die untere Instanz zurück.
Ein aufgehobenes Urteil wird nicht in das Strafregister eingetragen. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn keine der Parteien – d.h. weder Sie, noch der Staatsanwalt, noch der potenzielle Nebenkläger – innerhalb der festgelegten Frist Berufung eingelegt hat.
Kann ich, wenn ich bereits verurteilt wurde, wegen desselben Delikts erneut vor Gericht gestellt werden?
In der Regel können Sie nicht zweimal für dieselbe Straftat verurteilt werden. Die Feststellung, ob sich eine Verurteilung auf dieselbe Straftat bezieht, kann jedoch eine umfassende rechtliche Analyse erfordern.
Disclaimer
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Hilfestellung bei der Recherche nach Möglichkeiten nach einer Urteilsverkündung. Für Verbindliche rechtliche Beratung und Handlungsanweisungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.
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