So machen Sie Ihr Gold zu Geld

Gold zu Geld machen

Schon seit jeher ist Gold ein Rohstoff, der eine enorme Faszination auf Menschen ausübt. Und bereits genauso lange ist Gold nicht in unbegrenzter Menge verfügbar und wertstabil. Damit zählt es auch heute noch zu den äußerst attraktiven und auch dauerhaft stabilen Wertanlagen.

In vielen Privathaushalten findet sich – wenn auch nicht als riesiges Vermögen in einer Holzkiste im Garten vergraben – Gold in Form von Münzen, Barren, Schmuck, Uhren, Medaillen, in Besteck-Garnituren oder auch als Zahngold. Und immer wieder gibt es gute Gründe, dieses Gold zu verkaufen, beispielsweise größere Investitionen oder Liquiditätsbedarf. Wie aber kann ich mir sicher sein, beim Verkauf den besten Preis zu erzielen? Wie mache ich mein Gold zu Geld?

Goldgehalt

Zunächst ist es wichtig, den Goldgehalt der Gegenstände zu kennen, die veräußert werden sollen. Bei Barren und Münzen ist das relativ simpel – sie bestehen zu 99,99 % aus purem Gold. Anders sieht es bei Schmuck aus – hier verrät die Gravur den Gehalt des Edelmetalls. Dieser ist in Karat angegeben; hier entsprechen 24 Karat einem Goldanteil von 99,99 % (Feingold).

Goldanteil

Bei Medaillen, Zahngold und ähnlichen goldanteiligen Gegenständen kann es unter Umständen schon schwieriger werden, den tatsächlichen Goldanteil und damit den Verkaufswert zu ermitteln. Hier ist es empfehlenswert, einen anerkannten Experten zu Rate zu ziehen. Die Ermittlung des Wertes ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, der entsprechende Kosten mit sich bringt. Jedoch lässt sich diese Investition nicht vermeiden und sollte in Kauf genommen werden, um den tatsächlichen Verkaufswert seriös und auch angemessen zu ermitteln.

Goldpreis ermitteln

Wichtig für einen Verkauf ist – natürlich – der jeweils aktuelle Goldpreis. Dieser schwankt je nach Saison, Verfügbarkeit, Goldproduktion und Mienenförderung, Nachfrage durch die Schmuckindustrie sowie einer Vielzahl weiterer Gründe. Vergleichsportale bieten hier einen guten Überblick, auch der ortsansässige Goldhändler gibt Auskunft. Momentan (September 2020) ist der Goldpreis relativ hoch, 1 Gramm wird mit ca. 52 Euro gehandelt. Zum Vergleich: Silber gibt es für unter 1 Euro pro Gramm, Platin liegt bei ca. 25 Euro pro Gramm.

Der beste Preis…

… ist – wie bei allen Wertanlagen, die Kursschwankungen unterliegen – immer erst im Nachhinein bekannt. Lassen sich aus vergangenen Kursentwicklungen vielleicht auch Tendenzen auf zukünftige Entwicklungen herauslesen, so gibt es keine garantiert sicheren Prognosen. Wer sich für den Verkauf von Gold entscheidet, möchte oder kann aber auch in der Regel mit dem Verkauf nicht lange warten. Jedoch kann es sich lohnen, verschiedene Goldhändler anzufragen und auch hier Preise zu vergleichen.

Online oder vor Ort verkaufen?

Für beides gibt es Vor- und Nachteile, und letztlich ist es eine Frage des persönlichen Geschmacks, auf welchem Weg das Gold verkauft werden soll.

Entscheidet man sich für einen Händler, der den Goldankauf online anbietet, kommen auch weiter entfernte Gold-Ankäufer in Frage. Ein Verkauf vor Ort bietet zum Beispiel den Vorteil der direkten Barauszahlung.

Zu beachten…

… ist auch immer die Seriosität des Händlers. Wird beispielsweise Altgold in Form von Schmuck, Uhren, etc. verkauft, wird dies in der Regel eingeschmolzen und der Verkäufer erhält den Preis für das reine enthaltene Gold.

  • Sind Edelsteine, Silber oder sonstige wertvolle Rohstoffe enthalten, werden diese von seriösen Händlern extra ausgewiesen.
  • Vor allem sollte jedwede Form von Druckausübung („Verkaufen Sie sofort, morgen ist der Preis extrem im Keller!“) mit Vorsicht genossen werden.
  • Der gängige Wert zur Analyse und Einschmelzung von Altgold sollte nicht über 10 – 15 % des Rohstoffwertes liegen.
  • Seriöse Onlinehändler sind oft Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzhandels und bieten eine Online-Kameraüberwachung bei der Analyse und der Einschmelzung des Goldes.

Anfallende Steuern beim Goldverkauf

Wird Gold verkauft, so fallen Steuern an wenn

  • der Verkaufswert über 600 Euro liegt
  • das Gold kürzer als 1 Jahr im Besitz des Verkäufers war

Übrigens: Privatverkäufe unterliegen ab 2.000 Euro Verkaufswert dem Geldwäschegesetz, sprich: Bis 1.999 Euro Ankaufswert müssen Händler vom Verkäufer keinen Identitätsnachweis verlangen.

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