Stromanbieter Vergleich: Wo zahlen Sie am wenigsten für Strom?

Stromanbieter im Vergleich

Eine Pandemie hat viele Menschen dazu veranlasst, auf Fernarbeit umzusteigen, andere sind von der Finanzkrise betroffen, die Strompreise steigen und es gibt keinen Ausgleich. Unter diesen Umständen lohnt es sich, einen genaueren Blick auf Ihre Stromrechnungen zu werfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu viel bezahlen und ein anderer Stromanbieter ein besseres Angebot hat, lohnt es sich, den Anbieter zu wechseln. So geht’s Schritt für Schritt.

  • Wenn Sie sich entschließen, Ihren Stromanbieter selbst zu wechseln, sind einige wichtige Dinge zu beachten
  • Die Stromverbraucher werden nicht mit den Kosten für den eventuellen Austausch des Stromzählers belastet

Die Regeln für den Strombezug sind im Energiegesetz geregelt. Das Gesetz besagt, dass die Stromverbraucher das Recht haben, Strom von einem Verkäufer ihrer Wahl zu kaufen. Dies ist möglich, weil die Verteilernetzbetreiber, d. h. die Unternehmen, die Eigentümer der Übertragungsinfrastruktur sind, verpflichtet wurden, diese anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen.

Wenn wir einen Wechsel des Stromanbieters in Erwägung ziehen, lohnt es sich, zunächst die in unserem Gebiet ansässigen Stromlieferanten zu vergleichen. Ein Stromanbieter Vergleich hilft dabei, den günstigsten Stromtarif in unserer Gegend zu finden. Es ist besser, mehr als eine Seite zu nutzen, da die Preise auf den einzelnen Vergleichsseiten unterschiedlich sein können.

Was sind die Strompreistarife?

Strom wird zu verschiedenen Tarifen verkauft:

  • Tarif A – dieser wird von den größten Verbrauchern wie Fabriken oder Bergwerken genutzt
  • Tarif B – Dieser Tarif ist für große Unternehmen gedacht.
  • Tarif C – wird von kleinen und mittleren Unternehmen oder landwirtschaftlichen Betrieben genutzt
  • Tarif G – für Haushalte

In einigen Tarifkürzeln erscheint ein viertes Zeichen, ein Buchstabe, um anzugeben, wie die Zeitzonen abgerechnet werden:

  • „a“: die Einteilung in Haupt- und Nebenverkehrszeiten
  • „b“: Einteilung in Tag- und Nachtzonen
  • „w“ bedeutet, dass der Tarif neben der Einteilung in Tag- und Nachtzonen auch niedrigere Preise am Wochenende bietet

Die Stromrechnung lässt sich in Umsatzkosten (den Wert des tatsächlich verbrauchten Stroms) und Verteilungskosten aufteilen. Sie kann die folgenden Kosten umfassen:

  • Aktive Ladung – der Wert der Energie, die wir in einem bestimmten Zeitraum verbrauchen. Dies ist das Produkt aus den verbrauchten Kilowattstunden und dem Preis für 1 kWh, der vom Verteiler und Verkäufer festgelegt wird
  • Variabler Verteilerpreis/Netzentgelt – abhängig von der Anzahl der verbrauchten Kilowattstunden, bezieht sich auf die Übertragung der benötigten Energie
  • Verteilungsentgelt/Festnetzentgelt – im Falle der Haushalte handelt es sich hauptsächlich um die Kosten für die Wartung der elektrischen Anlagen und die Kosten für den Betrieb der Übertragungs- und Verteilungsnetze
  • Übergangsgebühr – Entgelt für die Bereitstellung des nationalen Stromnetzes. Ihre Höhe hängt vom jährlichen Energieverbrauch ab
  • Abonnementgebühr – eine Gebühr für den Kundendienst, die für die Erstellung von Rechnungen oder deren Zustellung an Kunden erhoben wird
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Abgabe – eine Abgabe, die eingeführt wurde, um umweltfreundlichere Lösungen der Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern. Derzeit ist sie gleich Null
  • Gebühr für erneuerbare Energiequellen – eingeführt zur Förderung umweltfreundlicherer Lösungen für die Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen
  • Kapazitätsentgelt – wird seit 2021 eingeführt, um die Kosten für die Aufrechterhaltung der zur Stabilisierung des Netzes erforderlichen Erzeugungskapazität zu decken. Bei den Haushalten hängt die Höhe des Betrags vom Verbrauch ab
  • Das Qualitätsentgelt – ein vom Energieverbrauch abhängiges Entgelt, das die Kosten für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts im Stromsystem deckt.

Wie kann ich meinen Stromanbieter wechseln?

Wenn Sie sich für einen Anbieterwechsel im Internet entscheiden, ist es ratsam, sich direkt an den Stromversorger Ihrer Wahl zu wenden. Es ist möglich, dass das gesamte Verfahren von ihm durchgeführt wird. In diesem Fall muss der Kunde dem künftigen Verkäufer eine Vollmacht erteilen, in seinem Namen zu handeln.

Wenn wir uns jedoch dazu entschließen, die Umstellung auf eigene Faust vorzunehmen, müssen wir einige wichtige Punkte beachten. Der Wechsel des Stromlieferanten erfolgt durch Annahme einer schriftlichen Erklärung. Wenn wir den Vertrag kündigen, gilt die Kündigung sowohl für den Verkauf als auch für die Verteilung von Energie.

Bei einem Wechsel des Stromversorgers sollten Sie auf die Kontinuität Ihrer Stromversorgung achten, sonst droht ein Stromausfall. Daher sollte ein neuer Vertrag zum Ablaufdatum des aktuellen Vertrags geschlossen werden. Man sollte auch auf die Bedingungen für die Beendigung eines Vertrags achten, da das Fehlen einer entsprechenden Vorsichtsmaßnahme dazu führen kann, dass eine Vertragsstrafe gezahlt werden muss.

Wenn Sie sich zum ersten Mal für einen Wechsel des Stromlieferanten entscheiden, sollten Sie bedenken, dass Sie einen Vertrag über Vertriebsdienstleistungen mit dem Verteilernetzbetreiber abschließen müssen. Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem das umfassende Abkommen ausläuft. Wenn Sie Ihren Stromanbieter zum zweiten Mal wechseln, müssen Sie diesen Vertrag nicht erneut abschließen.

Wenn Sie Ihren derzeitigen Stromlieferanten wechseln möchten, sollten Sie einen Antrag an den Verteilernetzbetreiber senden. Dazu ist ein spezielles Formular zu verwenden, das auf der Website des Betreibers verfügbar ist. Das Formular enthält Informationen über die Vertragsparteien, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die geplanten Energielieferungen.

In einigen Fällen ist eine Anpassung der Mess- und Abrechnungssysteme erforderlich. Dies ist dann der Fall, wenn der in der Wohnung installierte Stromzähler überbeansprucht wurde. Der Austausch des Stromzählers durch einen neuen digitalen Stromzähler ist für die Stromkunden kostenlos. Diese gehen zu Lasten des Verteilernetzbetreibers.

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Zählerstände. Wenn ein neuer Vertrag in Kraft tritt, prüft der Verteilernetzbetreiber den Zählerstand und teilt ihn den beiden Verkäufern mit.

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