So wehrt man sich gegen Schlüsseldienst-Abzocke

Schlüssel Haustür

Wer einen Schlüsseldienst benötigt, ist oft in einer Notsituation. Es gibt nicht viel Unangenehmeres als vor der versehentlich verschlossenen Tür zu stehen. Diese Situation nutzen unseriöse Schlüsseldienste aus und verlangen oft überzogene Preise. Mit einigen Tricks kann man sich vor unseriösen Anbietern schützen.

Webseite prüfen

Bei einer verschlossenen Tür wird meist das Smartphone gezückt und nach dem nächsten Schlüsseldienst gesucht. Schon nach kurzer Suche tauchen unzählige Angebote auf, die mit schneller Hilfe zum besten Preis werben. Bevorzugt sollte man immer einen Schlüsseldienst vor Ort wählen.

Aber Vorsicht: Viele Unternehmen werben mit einer Niederlassung vor Ort, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Sie haben oft weite Anfahrtswege, was wiederum hohe Kosten bedeutet, da die Anfahrt in Rechnung gestellt wird. Daher sollte vorab geprüft werden, ob es sich tatsächlich um einen lokalen Anbieter handelt. Der Firmensitz kann beispielsweise im Impressum nachgelesen werden. Fehlt bereits das Impressum, sollte man einen anderen Anbieter suchen.

Kostenvoranschlag

Im Schnitt kostet eine einfache Türöffnung bis zu 150 Euro – abends und am Wochenende können die Tarife höher sein. Ein seriöser Schlüsseldienst gibt zumindest einen ungefähren Anhaltspunkt, wie viel die Öffnung kosten wird. Liegt der Preis deutlich darüber, sollte man von dem Anbieter Abstand nehmen.

Unkonkrete Angaben, bei denen gleich vorab mögliche Zusatzkosten wie der Tausch eines Schlosses erwähnt werden, sind ebenfalls kritisch zu betrachten. Ein guter Schlüsseldienst kann fast alle Schlösser öffnen, ohne wirklich einen nennenswerten Schaden anzurichten. Unseriöse Anbieter hingegen zerstören manchmal sogar mutwillig die Schlösser durch eine unsachgemäße Öffnung, wodurch gleich Mehrkosten von mehreren Hundert Euros entstehen können.

Lange Wartezeiten

Wer vor verschlossener Tür im Hausflur steht, möchte möglichst schnell wieder in die eigene Wohnung. Wer einen Schlüsseldienst bestellt, sollte daher vorab abklären, wie lange die Wartezeit sein wird. Hier lässt sich auch abschätzen, ob es sich tatsächlich um einen regionalen Anbieter handelt.

Sind die Wartezeiten sehr hoch, ist der Verdacht naheliegend, dass es sich nicht um ein Unternehmen in der Nähe handelt. Natürlich kann es immer wieder zu längeren Wartezeiten kommen, da Unternehmen, wie der Berliner Schlüsseldienst 24 manche Situationen als wichtiger einstufen. Sind beispielsweise Kinder eingeschlossen, die selbst nicht die Tür öffnen können, handelt es sich um eine Notsituation, die bevorzugt behandelt wird.

Rechtzeitig abbrechen

Eine Türöffnung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Fummelt ein Mitarbeiter ungewöhnlich lange herum, sollte man auch nicht zögern, den Vorgang abzubrechen. Oft wird bewusst etwas im Auto vergessen oder lange am Schloss gearbeitet, wodurch schnell eine Stunde vergeht und dann auch gleich eine angebrochene neue Stunde verrechnet wird. Eine durchschnittliche Türöffnung dauert aber nicht länger als 15 Minuten.

Ein weiteres Indiz für einen seriösen Anbieter ist die Frage nach einem Ausweis. Jeder Schlüsseldienst muss sich bei einer Türöffnung einen Ausweis vorzeigen lassen. Die Frage danach sollte kommen, noch bevor überhaupt mit der Arbeit begonnen wird. Die Antwort, dass der Ausweis beispielsweise in der verschlossenen Wohnung liegt, ist allerdings zulässig. Nach der Türöffnung muss dann aber der Ausweis vorgezeigt werden.

Notfalls Polizei rufen

Wer bei einem Schlüsseldienst vor Ort ein ungutes Gefühl bekommt oder möglicherweise sogar von dem Mitarbeiter bedrängt wird, sollte nicht zögern, die Polizei zu rufen. Viele unseriöse Anbieter werden schnell sehr kulant, wenn dann das Handy gezückt wird, um die Polizei zu rufen.

Muss tatsächlich die Polizei einschreiten, haben Geschädigte auch Nachweise, die vor Gericht verwendet werden können. Es kann aber trotz eines Polizeieinsatzes passieren, dass ein Kunde auch erst einmal einen überhöhten Preis bezahlen muss und die Mehrkosten in einem Gerichtsverfahren eingeklagt werden müssen. Auf der Rechnung sollte dann zumindest der Vermerk „Unter Vorbehalt bezahlt“ stehen.

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