So wird die Scheidung nicht zur Kostenfalle

Kosten einer Scheidung

Gibt sich ein Paar vor dem Traualtar das Ja-Wort, sind die Gedanken an eine mögliche Scheidung zumeist in weiter Ferne. Doch nicht jede Ehe ist für die Ewigkeit gemacht. Der Gedanke an eine Scheidung jagt vielen Menschen Sorgenfalten aufs Gesicht. Denn zu all der seelischen Last gesellt sich dann auch noch die finanzielle Belastung. Doch mit diesen Tipps tappen Betroffene nicht in die Kostenfalle.

Günstiger als gedacht

Für eine Scheidung gibt es hierzulande festgelegte Kosten, die noch nicht einmal besonders hoch sind. Scheidungswillige mit durchschnittlichem Vermögen und Einkommen müssen ohne umfassende Trennungsvereinbarung rund 1.500 Euro für den rechtlichen Beistand bezahlen. Diese Kosten reduzieren sich noch einmal zusätzlich, wenn nur der Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragt, um den Scheidungsantrag zu stellen. Denn ohne jeglichen rechtlichen Beistand kann eine Scheidung in Deutschland nicht vollzogen werden.

Fragen über den Unterhalt privat oder mit dem Jugendamt klären

Nach der Beendigung einer Partnerschaft gibt es immer einen guten Grund, sich über den anderen Partner zu ärgern oder gar mit einem Streit zu beginnen. Doch je länger und intensiver über Folgesachen wie die Vermögensaufteilung oder Unterhalt verhandelt werden muss, desto höher sind die Anwaltskosten. Deshalb sind die Eheleute stets gut beraten, sich im Vorfeld über alle wichtigen Details zu einigen. Eine wichtige Hilfe sind hierbei Artikel wie dieser https://blogg.de/familienrecht-ueberblick/.

Vermögen nicht verschenken oder verschleiern

Sind sich die Partner beispielsweise darüber einig, welche Partei welchen Unterhalt bezahlt, müssen diese Zahlen nicht gerichtlich festgelegt werden. Alternativ kommt eine kostenfreie Jugendamtsurkunde in Betracht, die den gleichen Zweck erfüllt. Sind Kinder in einer Ehe vorhanden, ist das Jugendamt stets eine wichtige Anlaufstelle. Schließlich bietet die Behörde Beratungen kostenlos an und gibt Einblicke in die Unterhaltsregelungen der Düsseldorfer Tabelle. Ein weiterer wichtiger Streitpunkt gilt dem Vermögen. Denn bevor die Scheidungswilligen einen entsprechenden Antrag stellen, müssen diese mindestens ein Jahr lang getrennt leben. Nutzt einer der Ehepartner diese Zeit, um Vermögen zu verschenken oder gar zu verschleiern, folgen rechtliche Konsequenzen. Jeder der Eheleute darf auch im Trennungsjahr über sein eigenes Vermögen verfügen. Dennoch ist ein bewusster Vermögensabbau in diesem Zeitraum nicht gestattet. Liegt kein ernsthafter Grund für eine derartige Aktion vor, geht das Gericht davon aus, dass das Vermögen auch weiterhin vorhanden ist. Im Zweifelsfall kommt in dieser Situation die sogenannte Ausgleichsberechnung zum Tragen.

Kosten sparen und die Anwaltskosten im Vorfeld bezahlen

Als entscheidender Stichtag gilt die Zustellung des Scheidungsantrags. Denn das zu diesem Zeitpunkt bestehende Vermögen gilt als Grundlage der Teilungsregelung. Der Antragsteller kennt diesen Termin gewiss genau und kann die Anwaltskosten somit im Vorfeld bezahlen. Dadurch reduziert sich das Vermögen zu dieser Zeit bereits um die Höhe der Rechtsanwaltskosten. Gilt der Antragsteller außerdem als ausgleichspflichtig, hat dieser den anderen Ehepartner somit zugleich hälftig an den Kosten für den Juristen beteiligt. Seit der Abänderung von § 33 EstG (Einkommenssteuergesetz) sind finanzielle Belastungen für das Führen eines Rechtsstreits von einem Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Diese Regelung über die sogenannten Prozesskosten betrifft ebenfalls den Kostenaufwand für ein Scheidungsverfahren, wie der Bundesfinanzhof mit einer Entscheidung mit dem Aktenzeichen BFH VI R 9/16 bestätigte.

Verfahrenkostenhilfe für Wenigverdiener

Betroffene mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen haben die Möglichkeit, die Anwaltskosten vom Staat übernehmen zu lassen. Wird diese sogenannte Verfahrenskostenhilfe bewilligt, kommt die Staatskasse für Anwalts- und Gerichtskosten auf. Verdient ein Ehepartner wesentlich mehr als der andere, kommt in Deutschland ebenfalls der sogenannte Prozesskostenvorschuss in Betracht. In dieser Situation muss der Besserverdiener die Kosten für die andere Partei übernehmen. In diesem Fall ist es völlig unerheblich, wer den Antrag für die Scheidung gestellt hat.

Was tun bei einer gemeinsamen Immobilie?

Teilten sich beide Ehepartner ein Hab und Gut, ist ebenfalls besonderer Handlungsbedarf gefragt. In diesem Fall gelten all die Personen als Immobilienbesitzer, die auch im Grundbuch vermerkt sind. In diesem Fall ist es unerheblich, wer letztendlich die Finanzierung des Hauses oder der Eigentumswohnung übernommen hat. Fakt ist: Wer die gemeinsame einstige Unterkunft verlässt, darf frühestens nach Beendigung des Trennungsjahres auf eine Nutzungsentschädigung klagen. Hat ein Partner das Haus in die Ehe mit eingebracht und ist die andere Person nicht ins Grundbuch eingetragen, darf die betroffene Partei unter Umständen dennoch weiter darin wohnen. Allerdings bedarf es hierfür eines Nachweises, existentiell auf dessen Nutzung angewiesen zu sein.

Sonderregelungen für besondere Fälle

Ist einer der Ehepartner selbständig oder führten die Scheidungswilligen gar ein gemeinsames Geschäft, gelten für diese Situationen ebenfalls besondere Regelungen. Doch auch in diesen Fällen ist es sinnvoll, sich außergerichtlich zu einigen und damit Anwaltskosten zu sparen. Wer die Kosten durch einen Ehevertrag verringern möchte, sollte eines bedenken: Diese Vereinbarung kann vor, aber auch während der Ehe abgeschlossen werden. Steckt die Beziehung allerdings bereits in der Krise, ist es allerdings sinnvoll, Vorsicht walten zu lassen.

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3 Kommentare

  1. Danke für diese Information zur Scheidung. Meine Schwester möchte sich von ihrem Mann scheiden lassen und fragt sich, was durch das Scheidungsrecht aller geregelt ist und was nicht. Gut zu wissen, dass Unterhaltszahlungen beispielsweise nicht gerichtlich festgelegt werden müssen, wenn beide Partner sich über die Höhe einig sind.

  2. Danke für diese Tipps, wie die Scheidung nicht zur Kostenfalle wird. Es ist ein guter Hinweis, dass es reicht, wenn ein Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragt. Das werde ich meiner Schwester und ihrem Mann vorschlagen.

  3. Meine Schwester will sich scheiden lassen. Mir war nicht bewusst, dass man in Deutschland nur mit rechtlichem Beistand eine Scheidung einreichen kann. Gut zu wissen, dass sie und ihr Mann Kosten sparen können, indem nur einer von beiden einen Rechtsanwalt beauftragt.

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