Wenn Sie Wert auf gesunde, schöne Zähne legen, schließen Sie am besten eine Zahnzusatzversicherung ab. Denn irgendwann muss jeder einmal zum Zahnarzt gehen. Und die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung kommt nur für die Grundversorgung auf. Meistens werden Sie das auch sehen – leider. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich eine bessere Behandlung leisten. Im Idealfall zahlen Sie dafür keinen Cent aus eigener Tasche.
Doch welche Zahnzusatzversicherung ist die richtige für Sie? Das hängt ganz von Ihren Bedürfnissen ab. Ein kurzer Überblick über die Zahnzusatzversicherungen im Vergleich hilft Ihnen bei der Entscheidung.
Die wichtigste Frage ist: Haben Sie bereits einen Behandlungs- und Kostenplan für einen bestimmten Zahnersatz? Selbst wenn dies der Fall ist, sind Sie möglicherweise noch versichert. Wenn Sie sich gerade in einer zahnärztlichen Behandlung befinden oder eine solche beginnen wollen, kann eine Zahnzusatzversicherung Ihnen sofort und ohne Wartezeit helfen. Denn sie bietet vom ersten Tag an eine zahnärztliche Absicherung.
Sie haben keine Behandlung geplant, möchten aber für zukünftige Behandlungen versichert sein? Dann haben Sie online mehr Möglichkeiten, die passende Zahnzusatzversicherung zu finden. Am schnellsten geht es, wenn Sie einen Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner besuchen. Überlegen Sie zunächst, ob Sie für einen umfassenden Schutz Zahnerhalt oder Zahnersatz – oder beides – versichern wollen. Ob Prophylaxe, Wurzelbehandlung oder Implantate: Sie entscheiden, was Sie abdecken wollen.
Je nach Budget können Sie zwischen Basis-, Komfort- oder Premiumschutz wählen, wie ein Privatpatient beim Zahnarzt. So können Sie mit wenigen Klicks die richtige Zahnversicherung finden.
Was ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Sofortige Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bedeutet: Sobald Sie die Versicherung abschließen, sind Sie versichert. Und Sie haben sofort Anspruch auf Leistungen. Kein Warten. Sie können diese einzigartige Zahnzusatzversicherung sofort abschließen, auch wenn Sie einen Zahnbehandlungs- und Kostenplan haben. Auch wenn Sie Ihre Zahnbehandlung bereits begonnen haben.
Wenn die Behandlung nicht länger als 6 Monate gedauert hat und noch nicht abgeschlossen ist, erhalten Sie die folgende Leistung. Im günstigsten Fall beträgt der Eigenbeitrag 0 €. Außerdem gibt es keine gesundheitlichen Probleme und keine Jahresgrenzen.
Wer hat Anspruch auf eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist für jeden geeignet, der gesetzlich versichert ist. Denn als gesetzlich Versicherter ohne Privatversicherung tragen Sie den größten Teil der Kosten für Zahnersatz, also für Kronen, Brücken oder Prothesen. Der Krankenversicherer zahlt nur einen dauerhaften Zuschuss. Mit einer sofortigen Zahnzusatzversicherung und ohne Wartezeit bleiben Sie nicht auf diesen Kosten sitzen.
Leider ist die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für Privatversicherte nicht geeignet. Denn eine Besonderheit ist die Verdoppelung des festen, dauerhaften Zuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn die Behandlung nicht länger als 6 Monate gedauert hat und noch nicht abgeschlossen ist, erhalten Sie die folgende Leistung. Im günstigsten Fall beträgt der Eigenbeitrag 0 €. Außerdem gibt es keine gesundheitlichen Probleme und keine Jahresgrenzen.
Wie sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit mit Sofortleistungen?
Trotz der besten Pflege schonen die meisten Menschen ihren Zahnersatz nicht. Oft wird ein Eingreifen auf völlig unerwartete Weise notwendig. Wer nicht vorgesorgt hat, steht plötzlich vor Tausenden von Euro Kosten. Gerade deshalb ist eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistungen und ohne Wartezeit sinnvoll.
Der große Vorteil dieser günstigen Zahnzusatzversicherung ist, dass Sie sie auch dann abschließen können, wenn bereits eine Zahnersatzbehandlung empfohlen wurde. Auch wenn die Zahnersatzbehandlung vor bis zu 6 Monaten begonnen hat und noch nicht abgeschlossen ist, werden Sie bezahlt. Denn bei der Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung gibt es keine Wartezeit oder zusätzliche Leistungseinschränkungen.
Aber Achtung: Wenn Ihre Zahnbehandlung länger als 6 Monate zurückliegt, erhalten Sie ohne Wartezeit keine Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung.
Mit der Zahn-Sofort-Zusatzversicherung können Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz bis zu 100 % der Zahnarztrechnung verdoppeln. So haben Sie einen deutlich geringeren Aufpreis für Kronen, Brücken oder andere Zahnersatzleistungen. Mit den Vorteilen einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit kann Ihr Eigenanteil auf bis zu 0 € reduziert werden.
Leistungen der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Versicherer bieten Sofort- und Wartezeitleistungen für die folgenden Zahnersatzarten:
- Für Kronen: Kronen sind prothetische Verkleidungen von natürlichen Zähnen oder Implantaten aus Metall, Kunststoff oder Keramik.
- Brücken zum Ersatz fehlender Zähne (feste Brücken)
- Bei Prothesen: Es handelt sich um Zahnersatz, der einzelne Zähne (Teilprothesen) oder alle Zähne (Vollprothesen) ersetzt. Der Zahnersatz kann aus Porzellan hergestellt werden. Häufiger wird jedoch Kunststoff verwendet.
- Für implantatgetragenen Zahnersatz: Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Keramik oder Titan, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden. Sie werden zur Befestigung von Kronen, Brücken oder Prothesen verwendet, die dann als implantatgetragener Zahnersatz bezeichnet werden. Implantate bieten durch ihr fast natürliches Aussehen einen hohen Komfort.
- Ansonsten gilt: Auch wenn Sie nicht mehr alle Zähne haben, lohnt es sich, ohne Wartezeit eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Vorhandene Zähne und fehlende Zähne werden abgedeckt. Das bedeutet: Wenn ein fehlender Zahn ersetzt werden muss, zum Beispiel durch eine Brücke, profitieren Sie sofort und ohne Wartezeit von der Zahnzusatzversicherung.
Es gibt nur eine Einschränkung: Zusammen mit dem Vorschuss der gesetzlichen Krankenversicherung und den Erstattungen von Dritten erhalten Sie von der Versicherung die maximal erstattungsfähigen Kosten. Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) werden bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung erstattet. Die Rechnung des Zahnarztes wird übernommen, solange der Zahnarzt im Rahmen der Gebührenordnung abrechnet.
In den folgenden Fällen erhalten Sie nicht sofort und ohne Wartezeit eine zahnärztliche Zusatzversicherung:
- Behandlungen zur Erhaltung der Zähne, wie z. B. professionelle Zahnreinigung, Füllungen (Inlays und Onlays), Wurzelbehandlung usw.
- Kieferorthopädische Maßnahmen
- Vor mehr als 6 Monaten begonnene zahnärztliche Behandlungen
- Vereinbarte Rechnungen, die die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder Ärzte (GOÄ) überschreiten
- Funktionsanalyse und funktionelle Therapie
- Versicherungsfälle auf Vorsatzbasis, einschließlich ihrer Folgen
- Vor Beginn der Versicherung abgeschlossene zahnärztliche Behandlungen
- Prämien, die nicht der jeweiligen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) entsprechen oder die dort festgelegten Höchstprämien überschreiten
- Zahnärztliche oder medizinische Verfahren oder zahntechnische Arbeiten und Materialien, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen. In diesen Fällen kann die Versicherungsgesellschaft die Beiträge in angemessenem Umfang kürzen.
- Kosten für medizinische Behandlungen oder andere Dienstleistungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen
Dies sollte bei Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistungen und ohne Wartezeit berücksichtigt werden
Viele Zahnzusatzversicherungen zahlen nicht sofort. Oft muss man mehrere Monate warten, bis man Anspruch auf die Kosten hat. Und selbst dann gibt es Höchstbeträge, die von Jahr zu Jahr steigen. Das bedeutet, dass Sie sofort unbegrenzte Leistungen für den von Ihnen vereinbarten Zahnersatz erhalten. Das bedeutet, dass Sie eine sofortige zahnärztliche Behandlung ohne Wartezeit erhalten. Auch wenn bereits eine Behandlung empfohlen oder begonnen wurde. Und zwar ohne dass die ersten Jahre des Versicherungsschutzes aufgestockt werden, wie es bei anderen Tarifen üblich ist.
Eine weitere Hürde: Um die Kosten für die Versicherung zu senken, schließen viele Zahnzusatzversicherungen Gesundheitsfragen ohne Wartezeit ein. Mit der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten. Vielleicht befinden Sie sich sogar in Behandlung. Wichtig ist nur, dass Ihre zahnärztliche Behandlung bei Abschluss der Versicherung noch nicht beendet ist.
Die beste Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit im Test und Vergleich
Brauchen Sie einen Zahnersatz? Wenn Sie die beste Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit suchen, ist der Fall klar: Die Zahnzusatzversicherung ist die einzige und damit automatisch die beste garantierte Zahnversicherung ohne Wartezeit. Denn er ist der einzige Tarif, bei dem Sie von Beginn der Versicherung an Anspruch auf Leistungen haben.
Wenn Sie also bereits in Behandlung sind und sich gegen hohe Kosten absichern wollen, ist der Fall klar: Zahnzusatzversicherung und ohne Wartezeit ist die beste Zahnzusatzversicherung für Sie.
Ist es für Sie wichtig, dass Ihre Zahnversicherung sofort zahlt? Wenn Sie Wert auf andere Aspekte legen, schauen Sie sich unseren Vergleich von Zahnzusatzversicherungen an. Dort können Sie die Dienste kombinieren, die Ihnen wichtig sind.
Die Kosten einer zusätzlichen Zahnversicherung ohne Wartezeit
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sind altersabhängig: Sie erhalten diesen Schutz ab etwa 20 € pro Monat. Wer über 20 Jahre alt ist, zahlt etwas mehr pro Monat. Die Zahnversicherung ist also wahrscheinlich nicht die billigste Versicherung. Sie ist aber günstiger als bspw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber sie bietet einen sofortigen Schutz vor hohen Kosten beim Zahnarzt.
Die maximale Versicherungssumme ist nur durch den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Sie kann nicht höher sein als diese so genannte feste Dauerleistung: Sie zahlen so viel, wie Sie vom Versicherer erhalten, und zwar bis zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten. Bestenfalls deckt sie die gesamte Zahnarztrechnung ab. Mit einer Zahnersatzversicherung zahlen Sie 0 €, ohne auf einen Zahnersatz warten zu müssen.
Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung sofort und ohne Wartezeit kündigen wollen – kein Problem. Achten Sie nur auf die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Sie können die Versicherung dann jeweils zum Monatsende kündigen.
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